Parken im Französischen Viertel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das französische Viertel ist ein Zonenparkverbotsgebiet. Das bedeutet, dass nur auf den ausgewiesenen Parkplätze geparkt, ansonsten nur zum Be- und Entladen gehalten werden darf.
DDas gesamte [[Französisches Viertel|französische Viertel]] ist eine Parkverbotszone. Man darf also nur dort parken, wo es ausdrücklich durch Schilder gestattet wird. Zusätzlich sind einige Straßen verkehrsberuhigte Zonen ("Spielstraßen") in denen das gleiche gilt.


Es gibt ein öffentliches Parkhaus in der nord/west Ecke des [[Französisches Viertel|Französischen Viertels]]. Ausserdem gibt es überall in diesem Gebiet gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze. Die Parkplätze an der [[Allee des Chasseurs]] sind auch mal für einige Stunden gebührenpflichtig nutzbar. Abends (ab 19 Uhr) so gar kostenlos. Jedoch recht gut belegt, da die privaten Tiefgarage und das Parkhaus mit über 65 Euro im Monat nicht gerade günstig sind.
Grundlage dafür ist der Stadtentwiklungsplan und das [[Verkehrskonzept Französisches Viertel]] der ein total zugeparkten und einseitig nur Autoverkehr optimierten Stadtteil unbedingt vermeiden soll.


Sinn der Parkverbotszone ist es, die Lebensqualität in dieser extrem verdichten Bebauung zu gewährleisten. Könnte man überall und kostenlos parken, so würde keiner mehr einen Parkplatz anmieten wollen. Die Folge wäre ein total zu geparkter Stadtteil.
Es ist jedoch erlaubt zum Be- und Entladen auf der Straße zu halten. Oder Personen ein- und aussteigen zu lassen. Allerdings wird dieses häufig mit der in diesem Fall falschen Benutzung der Warnblinkanlage begleitet. Auch das Halten mit einem oder mehreren Rädern auf dem Bürgersteig ist verboten und sollte unbedingt vermieden werden.
Das [[Ordnungsamt]] für regelmäßig Kontrollen durch. Auch an Wochenenden und nach 21 Uhr. Dieses dient dazu die häufig falsch parkenden Anwohner in die Pflicht zu nehmen einen Stellplatz für Ihr Auto in einer der privaten Tiefgaragen oder im öffentlichen [[Parkhäuser|Parkhaus]] in der [[Marienburger Straße]] zu benutzen.


Zur Durchsetzung dieser nötigen Parkverbote ist das [[Ordnungsamt]] mehrmals in der Woche zu Kontrolle vor Ort.
Außerdem gibt es für Besucher der Lokale und Geschäfte Kurzzeitparkplätze. Diese werden aber viel zu oft von Anwohnern zweckentfremdet. In der [[Allee des Chasseurs]] werden die ca. 100 Stellplätze nur in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr bewirtschaftet. Außerdem sind diese Parkplätze entlang der [[B28]] die günstigsten in diesem Viertel. Der Parkplatz am Ende der Allee des Chasseurs ist den großen Fahrzeugen und gewerblichen Fahrzeugen mit einer entsprechenden Genehmigung vorbehalten. Immer wieder parken dort Orts fremde und werden durch die dort stehende Schranke dann eingesperrt.
 
Es ist dringend anzuraten seine Besucher auf die Parksituation hier hinzuweisen. Schließlich sind die Parkregel in diesem Viertel zur Verbesserung der Wohnqualität aller im Viertel aufgestellt worden. Das Ordnungsamt kontrolliert daher mehr mals wöchentlich zwischen 7 und 22 Uhr.

Version vom 26. Juli 2008, 14:22 Uhr

DDas gesamte französische Viertel ist eine Parkverbotszone. Man darf also nur dort parken, wo es ausdrücklich durch Schilder gestattet wird. Zusätzlich sind einige Straßen verkehrsberuhigte Zonen ("Spielstraßen") in denen das gleiche gilt.

Grundlage dafür ist der Stadtentwiklungsplan und das Verkehrskonzept Französisches Viertel der ein total zugeparkten und einseitig nur Autoverkehr optimierten Stadtteil unbedingt vermeiden soll.

Es ist jedoch erlaubt zum Be- und Entladen auf der Straße zu halten. Oder Personen ein- und aussteigen zu lassen. Allerdings wird dieses häufig mit der in diesem Fall falschen Benutzung der Warnblinkanlage begleitet. Auch das Halten mit einem oder mehreren Rädern auf dem Bürgersteig ist verboten und sollte unbedingt vermieden werden. Das Ordnungsamt für regelmäßig Kontrollen durch. Auch an Wochenenden und nach 21 Uhr. Dieses dient dazu die häufig falsch parkenden Anwohner in die Pflicht zu nehmen einen Stellplatz für Ihr Auto in einer der privaten Tiefgaragen oder im öffentlichen Parkhaus in der Marienburger Straße zu benutzen.

Außerdem gibt es für Besucher der Lokale und Geschäfte Kurzzeitparkplätze. Diese werden aber viel zu oft von Anwohnern zweckentfremdet. In der Allee des Chasseurs werden die ca. 100 Stellplätze nur in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr bewirtschaftet. Außerdem sind diese Parkplätze entlang der B28 die günstigsten in diesem Viertel. Der Parkplatz am Ende der Allee des Chasseurs ist den großen Fahrzeugen und gewerblichen Fahrzeugen mit einer entsprechenden Genehmigung vorbehalten. Immer wieder parken dort Orts fremde und werden durch die dort stehende Schranke dann eingesperrt.

Es ist dringend anzuraten seine Besucher auf die Parksituation hier hinzuweisen. Schließlich sind die Parkregel in diesem Viertel zur Verbesserung der Wohnqualität aller im Viertel aufgestellt worden. Das Ordnungsamt kontrolliert daher mehr mals wöchentlich zwischen 7 und 22 Uhr.