Melchior Metzger

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Calwer-Haus zwischen Kirchgasse und Kronenstraße
Inschrift auf dem Calwer-Haus: "Nach einer Feuersbrunst am 21. September 1540, welche einen Teil des Marktplatzes vernichtete, wurde dieses Haus von dem damaligen Eigentümer Bürgermeister Melchior Metzger genannt Calwer erbaut."

Melchior Metzger, genannt Calwer († 1563), war ein verdienter Bürgermeister ebenso wie sein Sohn Georg Calwer († 1618).[1] Er war außerdem Richter und Stadt-Siegler und gehörte bis zu seinem Tod dem Engeren Ausschuss des Landtags an.

An dem großen Haus an der vorderen Kirchgasse (dem sogenannten Calwer-Haus), postalisch Kronenstraße 17, steht eine Aufschrift, dass nach dem Marktplatzbrand von 1540 der damalige Eigentümer Melchior Metzger dieses Haus neu erbaute.[2]

Am 31. Mai 1501 (auf den Pfingstmontag) beurkundeten der Schultheiß Richter und die ganze Gemeinde des Dorfes Baisingen, dass sie dem Melchior Metzger, Bürger zu Calw, einen jährlichen Zins in Höhe von 10 Gulden rheinisch gegeben haben. Der Zins konnte mit 200 Gulden Hauptgut wieder abgelöst werden.[3]

Gall Schütz von Eutingertal beurkundete am 27. Dezember 1539 ("uff Sant Johanns des hailligen evangelisten tag"), "dass er Melchior Metzger genannt Calwer, Bürger zu Tübingen, eine jährlichen Gült in Höhe von neun Malter Roggen, acht Malter Vesen, acht Viertel Erbsen Tübinger Mess, drei Schilling Heller Württemberger Währung, 100 Eier und vier Herbsthühner oder 19 Gulden Geld verkauft hat". Die Gült hätte vereinbarungsgemäß gegen 380 Gulden Hauptgut wieder abgelöst werden können.[4]


Vorbereitungen für die Erstellung des ersten würtembergischen Landrechts

Eisenhandlung C.F. Schöll im Calwerhaus um 1900

Er sollte sollte in Absprache mit Herzog Christoph 1552 von 4 Prälaten und 12 Städten und Ämtern des landschaftlichen Ausschusses deren Rechte, Gebräuche und alte Gewohnheien in Schriftform zugeschickt bekommen,[5] als Herzog Christoph eine neue Landesordnung ausarbeiten ließ. Diese enthielt im wesentlichen eine große Anzahl polizeilicher Bestimmungen und auch viele Verfügungen privatrechtlicher Natur.

Im Januar 1552 beratschlagte sich Herzog Christoph mit den in Böblingen versammelten Ständen über die Schöpfung eines gemeinen Landrechts und brachte diese am 12. Januar zu dem Beschluss, dass alle Städte und Ämter ihre bisherigen Gebräuche und Rechte bis zum 7. Februar dem Bürgermeister Melchior Calwer in Tübingen einsenden und dass in Tübingen einige Sachverständige mit den herzoglichen Räten zusammenkommen sollten, um über die eingesandten Schriften ein Gutachten aufzustellen sowie dieses am 21. Februar einem größeren ständischen Ausschuss vorzulegen.[6]

Dieser Beschluss konnte aber die Sache nicht sofort zur Reife führen. Denn die Termine — vom 12. Januar bis zum 7. und 21. Februar 1552 — waren zu kurz angesetzt, und in dem Unternehmen selber lagen sehr große Schwierigkeiten. Damals begannen nämlich fast alle Städte, die Lokalrechte abzufassen und den letzteren sogar einige Vorschläge über die in dem neuen Rechtsbuch niederzulegenden Satzungen anzuhängen. Diese Berichte wurden am 21. Februar dem größeren ständischen Ausschusse übergeben. Derselbe billigte sie, bat darauf aber auch seinerseits den Herzog, die weitere Behandlung der Sache einigen Rechtsgelehrten anzuvertrauen. Diesmal fügte sich Christoph und befahl jenen 4 Räten, die bisher mit der ständischen Kommission gemeinsam gearbeitet hatten, den Entwurf des Landrechtes nunmehr allein zu vollenden. Sehr bald hierauf begannen aber die Kriegsunruhen des Jahres 1552; auch starb einer der Räte nach wenigen Monaten, und so drohte das Unternehmen völlig ins Stocken zu geraten. Dennoch gelang es, bis zum Böblinger Landtag im Oktober 1552 wenigstens einzelne Teile des Entwurfes anzufertigen, mit denen sich die Stände sofort einverstanden erklärten. Die Beendigung der Arbeit, zu der jetzt auch die Professoren der Tübinger Juristenfakultät hinzugezogen wurden, nahm noch fast das ganze Jahr 1553 in Anspruch, so dass die Stände den gesamten Landrechtsentwurf erst auf dem großen Stuttgarter Landtage vom Dezember 1553 bis zum Januar 1554 prüfen konnten. Bei dieser Prüfung beantragten sie eine Reihe größerer und kleinerer Zusätze und Änderungen, die dann auch im Laufe des Jahres 1554 von Herzog Christoph und dessen Räten bei der endlichen Feststellung des Textes benutzt wurden. Im Oktober 1554 begann der Druck des neuen Rechtsbuches: im März 1555 war derselbe vollendet: im Mai 1555 wurde das Landrecht in alle Städte und Ämter mit der Auflage versandt, demselben „in Kraft der Landschaft Vergleichung in allweg nachzukommen“.[6]

Spuren in Tübingen

Die Calwerstraße ist nach ihm und seinem Sohn benannt.


Quellen

  1. Adressbuch Tübingen von 1977.
  2. Prof. Dr. Reinhold Rau: Zur Geschichte der Tübinger Apotheken am Marktplatz aus den Tübinger Blättern 56, Jahrgang 1969, Seite 15-26: Seite 130, Seite 131 und Seite 132
  3. Landesarchiv Baden Württemberg, Bestand Dep. 37 T 1: Graf Schenk von Stauffenbergisches Archiv Lautlingen: Urkunden aus Baisingen
  4. Landesarchiv Baden Württemberg, Bestand Dep. 37 T 1: Graf Schenk von Stauffenbergisches Archiv Lautlingen: Urkunden aus Baisingen
  5. Friedrich Carl Moser (Freiherr von): Patriotisches Archiv für Deutschland. Band 1, Schwan, 1784, Seite 160.
  6. 6,0 6,1 Bernhard Kugler: Christoph: Herzog zu Würtemberg. Band 1, Ebner und Seubert, 1868, Seite 313.