Kormoran

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Etwa 200 Kormorane leben über den Winter im Raum Tübingen. Im Sommer halten sich nach Meinung von Experten nur einzelne Tiere, die allerdings nicht brüten, hier auf.[1]

Der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) wählten den Kormoran zum Vogel des Jahres 2010.[2] Die hier nicht ursprünglich heimischen Vögel fressen pro Tag bis zu ½ kg Fisch und sind daher vor allem bei Anglern nicht beliebt. Das Landratsamt Tübingen hat deshalb eine neue Allgemeinverfügung zur Vergrämung der Komorane erlassen. In verschiedenen Teilabschnitten des Neckars können zukünftig Kormorane durch die Anwendung pyrotechnischer Munition (Heuler, Starenschreck) von den Flussabschnitten ferngehalten werden. Ziel ist die Entwicklung der Fischbestände zu schützen. Die Allgemeinverfügung war ursprünglich bis zum 15. März 2010 gültig, und bei Erfolg der Maßnahmen wurde eine Verlängerung in Aussicht gestellt.[3]

Die Kormorane sollen dauerhaft von den Flussabschnitten ferngehalten werden, die für die Entwicklung der Fischbestände besonders wichtig sind. Auf dieses Vorgehen haben sich Vertreter der Fischer, Jäger, Ornithologen und des privaten Naturschutzes im Kreis geeinigt.

Im Wesentlichen handelt es sich um die Neckarabschnitte zwischen Bieringen und Obernau, Hirschau und Tübingen und Tübingen und Kirchentellinsfurt. In diesen Bereichen musste zwischen dem 10. Oktober 2009 und dem 15. März 2010 in den Morgen- und Abendstunden mit Schüssen bzw. Heulern gerechnet werden.

Das Landratsamt Tübingen hat außerdem bereits 2004 eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Fischbestände zu schützen. Sie erlaubte an den wichtigsten Gewässern im Kreis die Tiere zur Vergrämung (Vertreibung) zu jagen. Die Vergrämungsabschüsse erwiesen sich jedoch als relativ wirkungslos. [3] Laut einem Tagblatt-Artikel gibt es sogar eine neue Kormoran-Verordnung – sie gilt vom 16. August 2010 bis 15. März 2011 – nach der die Vögel auch in Schutzgebieten mit dem Gewehr und ohne Sondergenehmigung erledigt werden dürfen.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]