Hundehaltung

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Hundehaltung in Tübingen – das müssen Sie wissen

In Tübingen ist das Angebot für Hundehalter eher gering. Über offizielle Freilaufflächen gibt die Stadt keine Auskünfte, auch Angebote wie Kotbeutelspender finden sich in Tübingen kaum. Dafür gibt es eine sehr detaillierte Satzung zur Hundesteuererhebung. Darin ist geregelt, dass

  • alle Hunde ab 3 Monaten anzumelden sind,
  • die Hundesteuer für jeden Hund 144 Euro pro Jahr beträgt
  • und unter bestimmten Umständen Ermäßigungen möglich sind.

Komplette Steuerbefreiungen sind auf Antrag möglich, wenn die Hunde ausschließlich für die Unterstützung und den Schutz tauber oder anderweitig hilfsbedürftiger Personen gehalten werden. Dies gilt, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Außerdem werden die Hunde mit einer bestandenen Rettungshundeprüfung, die der Allgemeinheit zum Schutz zur Verfügung stehen von der Steuer befreit. Gleiches gilt für Hunde, die als Nachsuchengespanne im Sinne des Landesjagdgesetzes eingesetzt werden. Sie müssen allerdings beim Landesjagdverband als Nachsuchenhunde registriert sein.

Steuerermäßigungen werden ebenfalls auf Antrag gewährt, sie betragen 50 % der regulären Hundesteuer. Sie gelten, wenn

  • Hundehalter laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII beziehen,
  • Hundehalter das 60. Lebensjahr vollendet haben, alleinstehend und im Besitz einer KreisBonusCard sind.

Allerdings wird die Steuerermäßigung nur für den ersten Hund gewährt. Für jeden angemeldeten Hund gibt es eine Steuermarke, die nach Beendigung der Hundehaltung binnen eines Monats an die Stadt zurückzugeben ist. Diese muss gut sichtbar am Hund befestigt werden. Wird sie verloren, kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro beantragt werden.

Folgende Rassen gelten als Kampfhunde:

  • Pit Bull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier und
  • Bullterrier sowie Kreuzungen der Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.

Ebenfalls können bei Anhaltspunkten für eine gesteigerte Aggressivität die folgenden Rassen als Kampfhunde eingestuft werden:

  • Fila Brasileiro,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Bordeaux Dogge,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Tosa Inu und die Kreuzungen dieser Rassen.

Darüber hinaus kann die „Kampfhundeeigenschaft“ jedem anderen Hund zugesprochen werden, wenn er entsprechend auffälliges Verhalten zeigt. Mit einer Verhaltensprüfung kann diese Eigenschaft widerlegt werden. Die entsprechende Bescheinigung muss jedoch bei jedem Ausführen des Hundes mitgeführt werden.

Kotbeutelspender Standorte

  • bitte ergänzen

Quelle