Geschwindigkeitsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ein Tübinger Foto von Otto Buchegger statt des - zugegebenermaßen viel fieser aussehenden - Standardstarenkastens)
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'''Geschwindigkeitsüberwachung''' ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der [[Polizei]] zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
'''Geschwindigkeitsüberwachung''' ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der [[Polizei]] zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


[[Datei:Starenkasten.jpg|miniatur|Installation auf einem Pfahl]]
[[Datei:Blitzer in der Tübinger Rümmelinstraße.jpg|miniatur|Blitzer in der Tübinger [[Rümmelinstraße]]l]]


Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.
Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

Version vom 6. März 2015, 07:22 Uhr

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der Polizei zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Blitzer in der Tübinger Rümmelinstraßel

Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

Stationäre Geschwindkeitsüberwachungsanlagen

Umgangssprachlich werden stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung oft Starenkasten, Radarfalle oder Blitzer genannt. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder über Radar oder Laser selbst die Entfernung messen kann. Starenkästen gibt es im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:

-- bitte ergänzen --

Mobile Geschwindkeitsüberwachung

Mobile Geschwindkeitsüberwachung wird meistens mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen durchgeführt, im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:

-- bitte ergänzen --

Geschwindigkeitsdisplays

Geschwindigkeitsanzeige

Die Stadt Tübingen besitzt zwei mobile Geschwindigkeitsdisplays um Autofahrer mit einer Digitalanzeige der gemessen Geschwindigkeit freundlich darauf aufmerksam machen, wie schnell sie fahren ­- ohne Strafandrohung. Vermutlich haben diese Anlagen mindestens die gleiche erzieherische Wirkung und einen ähnlichen Sicherheitseffekt wie die Verwarnungs- und Bußgelder.[2]

Weblinks

Quellen