Geschwindigkeitsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Hegelstraße]] an der Zufahrt zum [[Schlossbergtunnel]]
* [[Hegelstraße]] an der Zufahrt zum [[Schlossbergtunnel]]
* [[Jesinger Hauptstraße]] ([[B 28]]) in [[Unterjesingen]], am Ortsende Richtung Tübingen fahrend (Tempo: 30km/h). Das Fahrzeug ist normalerweise durch Gebüsch versteckt in der nahegelegenen [[Bogenstraße]] geparkt.  
* [[Jesinger Hauptstraße]] ([[B 28]]) in [[Unterjesingen]], am Ortsende Richtung Tübingen fahrend (Tempo: 30km/h). Das Messfahrzeug ist normalerweise durch Gebüsch versteckt in der nahegelegenen [[Bogenstraße]] geparkt.  
* [[Stauffenbergstraße]], vor dem Kindergarten.
* [[Stauffenbergstraße]], vor dem Kindergarten.



Version vom 23. Oktober 2012, 08:07 Uhr

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der Polizei zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Installation auf einem Pfahl

Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

Stationäre Geschwindkeitsüberwachungsanlagen

Umgangssprachlich werden stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung oft Starenkasten, Radarfalle oder Blitzer genannt. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder über Radar oder Laser selbst die Entfernung messen kann. Starenkästen gibt es im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:

-- bitte ergänzen --

Mobile Geschwindkeitsüberwachung

Mobile Geschwindkeitsüberwachung wird meistens mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen durchgeführt, im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:

-- bitte ergänzen --

Geschwindigkeitsdisplays

Geschwindigkeitsanzeige

Die Stadt Tübingen besitzt zwei mobile Geschwindigkeitsdisplays um Autofahrer mit einer Digitalanzeige der gemessen Geschwindigkeit freundlich darauf aufmerksam machen, wie schnell sie fahren ­- ohne Strafandrohung. Vermutlich haben diese Anlagen mindestens die gleiche erzieherische Wirkung und einen ähnlichen Sicherheitseffekt wie die Verwarnungs- und Bußgelder.[1]

Weblinks

Quellen