Geschwindigkeitsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Gehören die Starenkästen auch in die schwer zu füllende Kategorie:Brutstätte?)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Geschwindigkeitsüberwachung''' ist eine Kontrollmaßnahme der [[Polizei]] und des Ordnungsamts im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
'''Geschwindigkeitsüberwachung''' ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der [[Polizei]] zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


[[Datei:Starenkasten.jpg|miniatur|Installation auf einem Pfahl]]
[[Datei:Starenkasten.jpg|miniatur|Installation auf einem Pfahl]]

Version vom 4. Februar 2012, 10:32 Uhr

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der Polizei zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Installation auf einem Pfahl

Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

Stationäre Geschwindkeitsüberwachungsanlagen

Umgangssprachlich werden stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung oft Starenkasten genannt. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Starenkästen gibt es im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:

-- bitte ergänzen --