Fußgängerzone

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Version vom 28. Mai 2017, 20:44 Uhr von HubertQ (Diskussion | Beiträge) (die ersten Fußg.zonen 1971 (Quelle: Aushänge in SVT-Bussen 2017))
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Weite Teile der Tübinger Altstadt sind eine Fußgängerzone. Das war nicht schon immer so, wie der Blick auf alte Bilder zeigt. Die Anfänge reichen ins Jahr 1971 zurück,[1] als zunächst Neckargasse, Holzmarkt und Kirchgasse für Fußgänger reserviert wurden.

Blick auf den Marktplatz, als er noch keine Fußgängerzone war

Folgende Straßen, Gassen und Plätze sind zur Zeit schon Teile der Fußgängerzone:

An diese schließen sich zum Teil verkehrsberuhigte Straßen und Gassen an.


Ausnahmegenehmigungen

Laut Tagblatt gibt es viele Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge von Anwohnern, Paktediensten, Lieferverkehr, Handwerkern etc., so viele, dass sich im Jahr 2012 unter anderem die Bürgerinitiative Altstadt bei der Stadt über den vielen Autoverkehr beschwerte.[2].

Besonders spät abends und sehr früh morgens, also deutlich außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte dort, fahren Autos und Taxis mit deutlich über Schrittgeschwindigkeit liegenden Tempo durch die Fußgängerzone mit Ihren zum Teil recht engen Gassen. Fahrräder sind immer wieder dort unterwegs. Besonders die Bußgelder, die letztere vom Ordnungsamt bekamen, lösten Leserbriefe im Schwäbischen Tagblatt über die Verhältnismäßigkeit dieser Strafen aus.

Weblinks & Quellen