Ehrungsordnung

Aus TUEpedia
Version vom 28. Januar 2017, 15:27 Uhr von Verena (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Seit 2016 hat Tübingen eine neue Ehrungsordnung, die der Gemeinderat verabschiedete. Demnach darf der Gemeinderat 25 Hölderlin-Plaketten für "herausragende" Verdienste vergeben, der Oberbürgermeister darf 50 "Uhland-Plaketten" für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]