Diskussion:Achatius Wolff: Unterschied zwischen den Versionen

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:M.E. ein damaliges Wort für Ratsherr. --[[Benutzer:HubertQ|HubertQ]] ([[Benutzer Diskussion:HubertQ|Diskussion]]) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)  
:M.E. ein damaliges Wort für Ratsherr. --[[Benutzer:HubertQ|HubertQ]] ([[Benutzer Diskussion:HubertQ|Diskussion]]) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)  


Ich nehme an, der Grund für die Streichung des ersten größeren Absatzes durch Benutzer:Mewa767 ist, dass es sich herausgestellt hat, dass Wolff schon 1690 gestorben war und somit nicht 1693-97 ein zweites Mal in Geiselhaft gewesen sein kann. Ich vermute, dass dies in der Quelle ''Rudolf Seigel: Gericht und Rat in Tübingen..., 1960'' (inzwischen in [https://de.wikipedia.org/wiki/Achatius_Wolff Wikipedia: Achatius Wolff] von Mewa genannt) geschrieben wurde. Das ist gut möglich, denn es ist heute bekannt, dass manche der Geschichten bei Eifert/Klüpfel 1849 nicht immer ganz richtig sein müssen... --[[Benutzer:HubertQ|HubertQ]] ([[Benutzer Diskussion:HubertQ|Diskussion]]) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)


Ich nehme an, der Grund für die Streichung des ersten größeren Absatzes durch Benutzer:Mewa767 ist, dass es sich herausgestellt hat, dass Wolff schon 1690 gestorben war und somit nicht 1693-97 ein zweites Mal in Geiselhaft gewesen sein kann. Ich vermute, dass dies in der Quelle ''Rudolf Seigel: Gericht und Rat in Tübingen..., 1960'' (inzwischen in [https://de.wikipedia.org/wiki/Achatius_Wolff Wikipedia: Achatius Wolff] von Mewa genannt) geschrieben wurde. Das ist gut möglich, denn es ist heute bekannt, dass manche der Geschichten bei Eifert/Klüpfel 1849 nicht immer ganz richtig sein müssen... --[[Benutzer:HubertQ|HubertQ]] ([[Benutzer Diskussion:HubertQ|Diskussion]]) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)
Die Geschichte bei Eifert/Klüpfel ist an sich wohl richtig. Er hat aber zwei Brüder miteinader vermischt: Achatius und Johann Wilhelm, der tatsächlich Bürgermeister war. NearEmpty hat gleichlautende Artikel sowohl auf Tüpedia, als auch auf Wikipedia eingestellt. Den auf Wikipedia habe ich schon vor längerer Zeit überarbeitet, mit der Hoffnung, dass er den Tüpedia-Artikel selbst etsprechend korrigiert. Jetzt entfernte ich einfach diesen Abschnitt, weil er - obwohl meine Korrekturen wahrnahm - den Artikel trotzdem beim Alten  beließ.<br> Das Wort Ratsherr wurde in Tübingen nie verwendet. Der ganze Rat (nicht etwa Stadtrat oder Gemeinderat) bestand aus 24 Männern und war unterteilt in zwei gleichgroße Teile: den eigentlichen Rat und das Gericht. Von den Angehörigern sprach man Ratsvewandter und Gerichtsverwandter (nicht etwa Richter; das Wort Richter wurde in Bezug auf andere Gerichte verwendet). Vier der Gerichtsverwandten waren gleichzeitig auch Bürgermeiter. --[[Benutzer:Mewa767|Mewa767]] ([[Benutzer Diskussion:Mewa767|Diskussion]]) 17:46, 7. Mär. 2018 (CET)

Aktuelle Version vom 7. März 2018, 17:46 Uhr

Spontanfrage: Was ist denn ein Ratsverwandter? Vielleicht kann es jemand erklären ... Danke sagt --Abilus (Diskussion) 11:59, 6. Mär. 2018 (CET)

M.E. ein damaliges Wort für Ratsherr. --HubertQ (Diskussion) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)

Ich nehme an, der Grund für die Streichung des ersten größeren Absatzes durch Benutzer:Mewa767 ist, dass es sich herausgestellt hat, dass Wolff schon 1690 gestorben war und somit nicht 1693-97 ein zweites Mal in Geiselhaft gewesen sein kann. Ich vermute, dass dies in der Quelle Rudolf Seigel: Gericht und Rat in Tübingen..., 1960 (inzwischen in Wikipedia: Achatius Wolff von Mewa genannt) geschrieben wurde. Das ist gut möglich, denn es ist heute bekannt, dass manche der Geschichten bei Eifert/Klüpfel 1849 nicht immer ganz richtig sein müssen... --HubertQ (Diskussion) 16:14, 6. Mär. 2018 (CET)

Die Geschichte bei Eifert/Klüpfel ist an sich wohl richtig. Er hat aber zwei Brüder miteinader vermischt: Achatius und Johann Wilhelm, der tatsächlich Bürgermeister war. NearEmpty hat gleichlautende Artikel sowohl auf Tüpedia, als auch auf Wikipedia eingestellt. Den auf Wikipedia habe ich schon vor längerer Zeit überarbeitet, mit der Hoffnung, dass er den Tüpedia-Artikel selbst etsprechend korrigiert. Jetzt entfernte ich einfach diesen Abschnitt, weil er - obwohl meine Korrekturen wahrnahm - den Artikel trotzdem beim Alten beließ.
Das Wort Ratsherr wurde in Tübingen nie verwendet. Der ganze Rat (nicht etwa Stadtrat oder Gemeinderat) bestand aus 24 Männern und war unterteilt in zwei gleichgroße Teile: den eigentlichen Rat und das Gericht. Von den Angehörigern sprach man Ratsvewandter und Gerichtsverwandter (nicht etwa Richter; das Wort Richter wurde in Bezug auf andere Gerichte verwendet). Vier der Gerichtsverwandten waren gleichzeitig auch Bürgermeiter. --Mewa767 (Diskussion) 17:46, 7. Mär. 2018 (CET)