Ampeln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 14: Zeile 14:
Kurz nach der Wiedervereinigung kamen die in der ehemaligen DDR üblichen Grünpfeile auch nach Tübingen. Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß §37; 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).
Kurz nach der Wiedervereinigung kamen die in der ehemaligen DDR üblichen Grünpfeile auch nach Tübingen. Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß §37; 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).


Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.
Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Daher wird der Grünpfeil nur sehr selten an Stellen montiert, wo eine Fußgängerfurt beim Abbiegen gekreuzt wird.
 
Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.
 
Der Grünpfeil ist an diesen Kreuzungen zu finden:
* [[Schweickhardtstraße]] (südliche Hälfte) zum Abbiegen in die [[Stuttgarter Straße]] in Richtung Stuttgart
* [[Reutlinger Straße]] in Fahrtrichtung [[Reutlingen]] zum Abbiegen in die [[Allee des Chasseurs]]
*...


== Grünes Blinklicht ==
== Grünes Blinklicht ==

Version vom 31. Januar 2012, 21:22 Uhr

Ampeln (vom lateinischen ampulla, „Ölflasche“, „Leuchte“[1]) sind fachsprachlich auch als Lichtzeichenanlagen (LZA) bzw. Lichtsignalanlagen (LSA) bekannt. Tübingen ist seit vielen Jahren sehr experimentierfreudig mit Ampelanlagen:

Grüne Welle

In der Wilhelmstraße zwischen der Neuen Aula und der Adler-Kreuzung eine "Grüne Welle", das heißt die Ampeln wurden so geschaltet, dass man maximal an einer roten Ampel warten musste und dann ohne weiteres Rotlicht bis Lustnau fahren konnte. Es gab sogar Geschwindigkeitsempfehlungen durch weiß beleuchtete Geschwindigkeitssignale in den Stufen 40, 50 oder 60 km/h.

Pförtnerampel

Am Ortseingang von Unterjesingen findet man aus Richtung Entringen kommend eine sogenannte Pförtnerampel, die durch einen künstlich verursachten Stau, die Autos außerhalb der Ortschaft hält, umd Lärm- und Feinstaubentwicklung an der Hauptkreuzung im Dorfkern möglichst gering zu halten.

Radargesteuerte Geschwindigkeitsregelung

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit von Hagelloch durch den Hagellocher Weg nach Tübingen fährt, wird durch einen Radarsensor erfasst, der eine Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr auf rot schaltet, um an die innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h zu erinnern.

Grünpfeil

Kurz nach der Wiedervereinigung kamen die in der ehemaligen DDR üblichen Grünpfeile auch nach Tübingen. Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß §37; 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Daher wird der Grünpfeil nur sehr selten an Stellen montiert, wo eine Fußgängerfurt beim Abbiegen gekreuzt wird.

Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Der Grünpfeil ist an diesen Kreuzungen zu finden:

Grünes Blinklicht

Wie in Österreich aber anders als in anderen Städten Deutschlands blinkten die Tübinger Ampeln am Ende der Grünphase bis in die späten 1970er Jahre mit grünem Blinklicht, um darauf hinzuweisen, dass die Ampel bald gelb und danach rot werden wird.

Weiße Ampeln für Omnibusse

Ein fast großstädtischer Flair taucht am Schimpfeck durch die weiß leuchtenden Symbole der Omnibusampeln auf, die in der Straßenverkehrsordnung nicht beschrieben werden, und dadurch zu Missverständnissen führen können.

An einigen andern Kreuzungen sind weiße Lichte die ein "A" anzeigen angebracht. Diese Lichter scheinen an Kreuzungen die für Busse vorrangig die Ampeln auf grün schalten zu stehen. Zum Beispiel die Kreuzung Stuttgarter Straße / Eberhard- bzw. Galgenbergstraße.

Rundumgrün für Fußgänger

An der Kreuzung zwischen Kelternstraße und Belthlestraße gab es in den 1970er Jahren eine Ampelschaltung, bei der alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf grün geschaltet haben, so dass die Schüler der nahegelegenen Silcherschule oft dazu verleitet wurden, die Kreuzung mit beschleunigtem Schritt diagonal zu überqueren.

Heute ist eine solche Ampelschaltung an der Kreuzung Stuttgarter Straße / Eberhard- bzw. Galgenbergstraße noch zu finden. Hier wird auch sehr häufig auf der dann komplett von Autos befreiten Kreuzung diagonal die Straße überquert, um nicht zwei Ampelphasen zu warten.

Quellen

  1. Deutsches Wörterbuch, Bd. 1, Sp. 279