Abel Renz: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 15. Januar [[1734]] machte er als Tübinger Bürgermeister eine Aussage auf das herzogliche Reskript vom 28. Dezember [[1733]] mit der Frage, wieviel jeder Beamte zur Erlangung seiner Position hatte bezahlen müssen.<ref>[https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=21341&sprungId=2951442&letztesLimit=suchen Landesarchiv Baden-Württemberg: Teilbestand A 48/05: Kriminalprozesse gegen die Familie Grävenitz und Würben: Allgemeine Beweisakten in der Untersuchung des Ämterhandels]</ref> | Am 15. Januar [[1734]] machte er als Tübinger Bürgermeister eine Aussage auf das herzogliche Reskript vom 28. Dezember [[1733]] mit der Frage, wieviel jeder Beamte zur Erlangung seiner Position hatte bezahlen müssen.<ref>[https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=21341&sprungId=2951442&letztesLimit=suchen Landesarchiv Baden-Württemberg: Teilbestand A 48/05: Kriminalprozesse gegen die Familie Grävenitz und Würben: Allgemeine Beweisakten in der Untersuchung des Ämterhandels]</ref> | ||
Weitere Informationen auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Abel_Renz Wikipedia]. | |||
== Quellen == | == Quellen == |
Aktuelle Version vom 22. August 2019, 01:57 Uhr
Abel Renz war um 1724 Bürgermeister von Tübingen. Er und seine erste Haus-Frau Maria Rosina stiften jeweils 100 Gulden an Arme und Bedürftige.[1]
Er besiegelte im Jahr 1724 den Ehevertrag zwischen dem Dreher Jakob Sidon und Anna Maria Danbeck, geb. Hecker.[2]
Am 15. Januar 1734 machte er als Tübinger Bürgermeister eine Aussage auf das herzogliche Reskript vom 28. Dezember 1733 mit der Frage, wieviel jeder Beamte zur Erlangung seiner Position hatte bezahlen müssen.[3]
Weitere Informationen auf Wikipedia.