Bearbeiten von „Tübinger Vertrag“
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Tübingen, als Ort des Vertragsschlusses, darf seither die württembergischen Geweihstangen in seinem [[Wappen|Stadtwappen]] führen. | Tübingen, als Ort des Vertragsschlusses, darf seither die württembergischen Geweihstangen in seinem [[Wappen|Stadtwappen]] führen. | ||
Der Vertrag wurde erst am [[30. Dezember]] [[1805]] infolge des Staatsstreichs des Kurfürsten (König) [[König Friedrich I.| | Der Vertrag wurde erst am [[30. Dezember]] [[1805]] infolge des Staatsstreichs des Kurfürsten (König) [[König Friedrich I.|Friedrichs von Württemberg]] faktisch aufgehoben. Er eignete sich die ständischen Kassen und das Archiv der Stände gewaltsam an. Am [[31. Dezember]] [[1805]] wurden die Städte und Ämter zur bedingungslosen Unterordnung unter die Organe der Regierung und zur Ablieferung der Steuern, an diese angewiesen. Damit endete die ständische Verfassung Württembergs, und es begann die 14-jährige absolute Herrschaft der Könige von Württemberg. | ||
== 500-jähriges Jubiläum 2014 == | == 500-jähriges Jubiläum 2014 == |