Projekt des Monats März 2012 - Tübingen im Wandel der Zeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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(2 Bilder der Karlstraße, interessant wäre nun noch dasgleiche heute nach dem Umbau) |
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Datei:Neckargasse ohne Autos.jpg|Neckargasse | Datei:Neckargasse ohne Autos.jpg|Neckargasse | ||
Datei:Neckargasse 2007.jpg|Neckargasse im Juni 2007 | Datei:Neckargasse 2007.jpg|Neckargasse im Juni 2007 | ||
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Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei. | Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei. |
Version vom 20. Dezember 2015, 22:47 Uhr
Projekt des Monats März 2012
Wir suchen alte Stadtansichten, gemeinfreie Postkarten und historische Fotos von Tübingen im Wandel der Zeiten - bitte Dateien hochladen!
Neckargasse im Jahr 1878
Neckargasse vermutlich im September 1936
Neckargasse 1949
Neckargasse um 1955
Karlstraße in Richtung Norden 1899
Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei.