Neckarregulierung

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Gewässerverlauf vor der Neckarregulierung im Stadtplan von Tübingen von 1903
Plan von 1912 nach der Regulierung

Die Neckarregulierung oder Neckarkorrektur war eine große Baumaßnahme in den Jahren 1910-1912, während der das Stauwehr errichtet wurde, der weiter gespannte Indianersteg neu errichtet wurde und der ehemals von einer Brücke in der Karlstraße überbrückte Stadtbach Kronlach zugeschüttet wurde.

Im Zuge der Neckarregulierung wurde das umliegende Stadtgebiet umgestaltet, u.a. bereits 1908 mit der Fällung der Bäume der Akazienallee, der Schaffung des Anlagensees sowie dem Bau des Uhland-Gymnasiums und der Kepler-Schule 1901/10.

Im Jahr 1929 gab es eine weitere Neckarregulierung oberhalb Tübingens.[1]

Lustnau

Eine weitere Neckarregulierung gab es in Lustnau in den 1930er Jahren. Vor dieser lag die Frottierweberei Egeria, die 1911 erbaut wurde, direkt am Neckarufer, an der heutigen Nürtinger Straße. Danach lag das Flussbett weiter südlich, so dass neues Land entstand, auf dem weitere Produktionsstätten entstanden, heute der südliche Teil des neuen Stadtviertels Alte Weberei.[2]

19. Jahrhundert

Bereits 1868-1875 gab es eine Neckarregulierung in Tübingen. Die dabei ausgestellten Dokumente enthielten u.a. die Feststellung von Baulinien auf dem mittleren Wörth in Tübingen und Abführung des Neckarhochwassers.[3]

Die nachfolgende Neckarregulierung in Tübingen von 1875-1878 enthielt u.a. einen Antrag auf flusspolizeiliche Erlaubnis für eine Anlage zur Ableitung des Neckarhochwassers, und darin gibt es Querprofile, Längenprofile und einen Situationsplan.[4]

Quellen

  1. Chronik der Universitätsstadt Tübingen: 1929.
  2. Leben in Lustnau: Geschichte, Lage und Charakter.
  3. Landesarchiv Baden-Württemberg: Bestand Wü 65/36 T 6: Landratsamt Tübingen, 4 Bauwesen, Feuersicherheit, Verkehrswesen, öffentliche Gewässer, 4.4 Öffentliche Gewässer: Wü 65/36 T 6 Nr. 136.
  4. Landesarchiv Baden-Württemberg: Bestand Wü 65/36 T 6: Landratsamt Tübingen, 4 Bauwesen, Feuersicherheit, Verkehrswesen, öffentliche Gewässer, 4.4 Öffentliche Gewässer: Wü 65/36 T 6 Nr. 135.


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