Landschaftsschutzgebiete

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Beginn des Landschaftsschutzgebietes Schönbuch zwischen Lustnau und Bebenhausen

Im Landkreis Tübingen gibt es insgesamt 7 Landschaftsschutzgebiete: Bühler Tal und Unterer Bürg (3 Teilgebiete) (18,4 ha) Öschenbachtal (47,0 ha), Rappenberg (24,4 ha), Schönbuch (6716,4 ha), Vollmershalde (6,2 ha), Spitzberg (Größe?) und Rammert (ca. 3200 ha ?).[1]

Dies sind geschützte Natur- und Kulturflächen, wie Waldgebiete, Biotope, Neckaraltarme, Fluren, Wiesen, Weinberge, etc. Neben Landschaftsschutzgebieten gibt es aber noch weitere Schutzgebiete: Naturschutzgebiete, FFH Gebiete (gemäß der EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), Vogelschutzgebiete, Naturdenkmäler, Naturparks, Bannwälder, Schonwälder, Biosphärenreservate.

In Baden-Württemberg sind 1.452 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 813.936,70 Hektar (ha) ausgewiesen (Stand 16. Januar 2010). Das entspricht einem Anteil von 22,77 Prozent an der Fläche des Bundeslandes.
Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz: LSG) ist eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft, sind oft großflächiger, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen meist geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]