Justizvollzugsanstalt
JVA Rottenburg Außenstelle Tübingen | |
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Gefängnis | |
Adresse | Doblerstraße 18 72074 Tübingen |
Die Justizvollzugsanstalt in der Doblerstraße 18, umgangssprachlich als Gefängnis oder Knast bezeichnet, ist organisatorisch eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Rottenburg. Sie ist eine Strafvollzugsbehörde, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen[1]. Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird ebenfalls in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt. Es ist möglich, dort ehrenamtliche oder hauptberufliche Tätigkeiten innerhalb der Mauern durchzuführen.
Im Jahr 1829 wurde ein Gebäude für den Königlichen Gerichtshof erstellt. 1869 siedelte der Kreisgerichtshof in das Gebäude des ehemaligen Gasthofes zum Reichsadler, unter Herrn Gerichtshofdirektor von Schaefer. Die Planung für ein neues Justizgebäude und eines Gefängnisses begannen 1899. Im Jahr 1902 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Im Oktober des Jahres 1905 wurde das neue Justizgebäude bezogen und eingeweiht.[2]
Im Innenhof der JVA Tübingen wurde am 18. Februar 1949 eines der letzten Todesurteile in Deutschland vollzogen. Der damals 29-jährige Richard Schuh aus dem Kreis Tübingen wurde auf Grund eines Urteils des Landgerichtes Tübingen vom 14. Mai 1948 verurteilt. Todesstrafe wegen Mord in Tateinheit mit schwerem Raub lautete das Urteil. Hingerichtet wurde er durch eine von Rastatt nach Tübingen gebrachte Guillotine. Diese steht mittlerweile im Strafvollzugsmuseum in Ludwigsburg.[2]