Johann Jacob Baur: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[1. Dezember ]][[1674]] befahl Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg in Stuttgart dem Vogt, dem Bürgermeister und dem Gericht der Stadt Tübingen, dass der Bürgermeister Johann Jacob Baur als Angehöriger des kleinen landschaftlichen Ausschusses bzw. alle seine Nachfolger in diesem Amt von den Einquartierungs- und Fronlasten zu befreien seien.<ref name="Archiv" />
Am [[1. Dezember ]][[1674]] befahl Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg in Stuttgart dem Vogt, dem Bürgermeister und dem Gericht der Stadt Tübingen, dass der Bürgermeister Johann Jacob Baur als Angehöriger des kleinen landschaftlichen Ausschusses bzw. alle seine Nachfolger in diesem Amt von den Einquartierungs- und Fronlasten zu befreien seien.<ref name="Archiv" />
Weitere Informationen auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Jacob_Baur_(Bürgermeister) Wikipedia].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 22. August 2019, 02:09 Uhr

Johann Jacob Baur (* 20. April 1621 in Tübingen; † 22. Juni 1706 ebenda) war Bürgermeister der Stadt Tübingen und Hofgerichtsassessor sowie Angehöriger des kleinen landschaftlichen Ausschusses in Stuttgart.[1] [2] [3]

Er war verheiratet mit Susanna Bau(e)r, geb. Frisch (* 23. Februar 1618 in Tübingen, † 24. Februar 1694).[4]

Am 1. Dezember 1674 befahl Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg in Stuttgart dem Vogt, dem Bürgermeister und dem Gericht der Stadt Tübingen, dass der Bürgermeister Johann Jacob Baur als Angehöriger des kleinen landschaftlichen Ausschusses bzw. alle seine Nachfolger in diesem Amt von den Einquartierungs- und Fronlasten zu befreien seien.[2]

Weitere Informationen auf Wikipedia.

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Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]