Georg Calwer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine drohende harte Bestrafung mit Haft und Landesverweis setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte. Der Ortsherr von Pfäffingen, Hans von Gültlingen, wurde angewiesen, den Juden, der Calwer Kredit gegeben hatte, zügig auszuwweisen, denn sein Besitz sei württembergisches Lehensgut und daher sei dort kein Jude zu dulden.<ref>Rolf Kiessling, Anke Sczesny: [http://books.google.de/books?id=hAO8ZU_v4G8C&lpg=PA121&ots=Yrt5ReUim5&dq=%22Georg%20Calwer%22&hl=en&pg=PA121#v=onepage&q=%22Georg%20Calwer%22&f=false Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten]</ref> <ref>Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206, Bü 4722.</ref>
Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine drohende harte Bestrafung mit Haft und Landesverweis setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte. Der Ortsherr von Pfäffingen, Hans von Gültlingen, wurde angewiesen, den Juden, der Calwer Kredit gegeben hatte, zügig auszuwweisen, denn sein Besitz sei württembergisches Lehensgut und daher sei dort kein Jude zu dulden.<ref>Rolf Kiessling, Anke Sczesny: [http://books.google.de/books?id=hAO8ZU_v4G8C&lpg=PA121&ots=Yrt5ReUim5&dq=%22Georg%20Calwer%22&hl=en&pg=PA121#v=onepage&q=%22Georg%20Calwer%22&f=false Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten]</ref> <ref>Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206, Bü 4722.</ref>


Die Tübinger [[Calwerstraße]] ist nach ihm und seinem Vater benannt.
Die Tübinger [[Calwerstraße]] ist nach ihm und seinem Vater benannt. Weitere Informationen auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Jörg_Calwer Wikipedia].


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 22. August 2019, 01:15 Uhr

Georg Calwer († 1618) war ein verdienter Bürgermeister von Tübingen ebenso wie sein Vater Melchior Metzger, genannt Calwer († 1563).[1]

Er besaß das Haus Am Markt 11 mit der heutigen Marktschenke und sein Bruder Jakob Calwer kaufte 1582 das Haus Am Markt 13 vom Junker Burkhard von Bondorf, in dem bereits 1569 die Mayer´sche Apotheke am Markt eingerichtet worden war.[2]

Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem Pfäffinger Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine drohende harte Bestrafung mit Haft und Landesverweis setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte. Der Ortsherr von Pfäffingen, Hans von Gültlingen, wurde angewiesen, den Juden, der Calwer Kredit gegeben hatte, zügig auszuwweisen, denn sein Besitz sei württembergisches Lehensgut und daher sei dort kein Jude zu dulden.[3] [4]

Die Tübinger Calwerstraße ist nach ihm und seinem Vater benannt. Weitere Informationen auf Wikipedia.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Adressbuch Tübingen von 1977.
  2. Literatur zur Geschichte der Tübinger Häuser und Apotheken
  3. Rolf Kiessling, Anke Sczesny: Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten
  4. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206, Bü 4722.