Diskussion:Französische Garnison

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...waren als Besatzungsarmee stationiert; seit dem Ende des Besatzungsstatuts (außer einigen alliierten Vorbehaltsrechten) und der Gründung der Bundeswehr 1955 fungierten sie hauptsächlich als verbündete Armee in der NATO gegen die Ostblockstaaten.

Zur letzten Änderung zum Komplex Besatzung/gleichberechtigter Partner noch diese Anmerkung:

Auch wenn die Deutschen es gerne so gehabt hätten, aber bis zum Ende des Kalten Krieges war das keine Begegnung auf Augenhöhe. Die Alliierten haben die Bundeswehr - trotz größter Bedenken - aus den erfahrenen Reihen von SS und Wehrmacht aufgebaut weil sie im Kalten Krieg schlagkräftiges Kanonenfutter in Mitteleuropa gebrauchen konnten.

Von der Gleichberechtigung hat die Bundeswehr immer geträumt, bei den Alliierten war höchstens Respekt vor dem einstigen Gegner Wehrmacht/SS und vor der deutschen (Waffen)Technik vorhanden. Aber getraut hat man den Deutschen nie.

Von daher stellt diese Formulierung eher das deutsche Wunschdenken dar, denn historisch gesichertes Wissen. JT77 (Diskussion) 15:34, 20. Nov. 2021 (CET)


Vielen Dank für Deine Ergänzungen und Verbesserungen im Artikel! Zu der Anmerkung zur obigen Version des betreffenden Satzes: Du hast Recht, es ist klar, dass die Bundeswehr in der NATO nicht voll gleichberechtigt war (ist?). Dennoch kann man m.E. für die Zeit von 1955 bis 1991 nicht mehr von Besatzungsarmeen sprechen. Das Besatzungsrecht endete mit dem Deutschlandvertrag 1954/55 und die BRD wurde souverän - ich betone: mit Einschränkungen, daher der Passus "außer einigen alliierten Vorbehaltsrechten". Davon haben die Alliierten aber offiziell nie Gebrauch gemacht. Jedoch ist ja bekannt, wie sehr vor allem die USA im Geheimdienstbereich die Fäden in der Hand behielten (und vermutlich noch heute, aber das ist umstritten bzw. zu wenig bekannt). Für den Aufenthalt von Truppen auf dem Bundesgebiet gab und gibt es Verträge. "...hauptsächlich als verbündete Armee in der NATO gegen die Ostblockstaaten" soll besagen, dass dies der Hauptgrund für die anhaltende Stationierung war. Sonst hätte man nach Ende des Kalten Kriegs nicht den Großteil der ausländischen Truppen abgezogen. Klar ist aber auch, dass es vorher auch den Grund gab, im Fall eines "mißliebigen Umsturzes" oder ähnlichem in der BRD im Sinne der Westalliierten aufgrund der Vorbehaltsrechte eingreifen zu können und weil man, wie Du schreibst, den Deutschen nicht genug getraut hat.

Vgl. auch 'Deutschlandvertrag' und 'Alliiertes Vorbehaltsrecht' in Wikipedia.

Wie man den Satz angemessen formulieren und akzentuieren sollte, kann man sicher etwas unterschiedlich sehen. --HubertQ (Diskussion) 21:18, 20. Nov. 2021 (CET)